Betreuungskonzept
Jedes Dissertationsprojekt wird von mindestens zwei fachwissenschaftlichen BetreuerInnen begleitet. Die Betreuenden, die von den Promovierenden vorgeschlagen werden können, werden von der Gesamtgruppe der professoralen Mitglieder festgelegt. Nach Möglichkeit sollte ein Betreuender/eine Betreuende von einer anderen Universität aus dem In- oder Ausland stammen, um die überregionale Vernetzung zu initiieren. Zur Gewährleistung einer durchgängigen individuellen Betreuung bieten die betreuenden Kollegmitglieder und assoziierten WissenschaftlerInnen den Doktoranden regelmäßig Sondersprechstunden an. Individuelle Gesprächstermine werden darüber hinaus mit externen assoziierten WissenschaftlerInnen und eingeladenen Gastvortragenden bei ihren Aufenthalten in Saarbrücken organisiert.
Der Promovend/die Promovendin schließt mit den Betreuenden einen Betreuungsvertrag ab, der sich an den Vorgaben der DFG und dem Oxforder Viva-Modell (s.u.) orientiert und die Rechte und Pflichten aller Beteiligten festhält. Dem Betreuungsvertrag sind durch den PromovendInnen ein Arbeitsplan über den geplanten Dreijahreszeitraum der Promotion sowie konkrete Ziele für das erste Förderjahr beizufügen.