Betreuungskonzept

Jedes Dissertations­projekt wird von mindestens zwei fach­wissenschaftlichen BetreuerInnen begleitet. Die Betreuenden, die von den Promovierenden vor­geschlagen werden können, werden von der Gesamt­gruppe der professoralen Mit­glieder festgelegt. Nach Möglich­keit sollte ein Betreuender/eine Betreuende von einer anderen Universität aus dem In- oder Ausland stammen, um die über­regionale Ver­netzung zu initiieren. Zur Gewähr­leistung einer durch­gängigen individuellen Betreuung bieten die betreuenden Kolleg­mitglieder und assoziierten WissenschaftlerInnen den Doktoranden regelmäßig Sonder­sprechstunden an. Individuelle Gesprächs­termine werden darüber hinaus mit externen assoziierten WissenschaftlerInnen und eingeladenen Gast­vortragenden bei ihren Aufenthalten in Saarbrücken organisiert.

Der Promovend/die Promovendin schließt mit den Betreuenden einen Betreuungs­vertrag ab, der sich an den Vor­gaben der DFG und dem Oxforder Viva-Modell (s.u.) orientiert und die Rechte und Pflichten aller Beteiligten festhält. Dem Betreuungs­vertrag sind durch den PromovendInnen ein Arbeits­plan über den ge­planten Dreijahres­zeitraum der Promotion sowie konkrete Ziele für das erste Förder­jahr beizufügen. 

 

 

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